Tierschutzgesetz 

in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105, 1818), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530)


Erster Abschnitt
Grundsatz

Zweiter Abschnitt
Tierhaltung

Dritter Abschnitt
Töten von Tieren

Vierter Abschnitt
Eingriffe an Tieren

Fünfter Abschnitt
Tierversuche

Sechster Abschnitt
Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung

Siebenter Abschnitt
Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen

Achter Abschnitt
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren

Neunter Abschnitt
Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot

Zehnter Abschnitt
Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere

Elfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes

Zwölfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

Dreizehnter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

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