Tierschutzgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105, 1818), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl. I
S. 530)
Erster
Abschnitt
Grundsatz
Zweiter
Abschnitt
Tierhaltung
Dritter
Abschnitt
Töten von Tieren
Vierter
Abschnitt
Eingriffe an Tieren
Fünfter
Abschnitt
Tierversuche
Sechster
Abschnitt
Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder
Weiterbildung
Siebenter
Abschnitt
Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung,
Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder
Organismen
Achter
Abschnitt
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Neunter
Abschnitt
Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
Zehnter
Abschnitt
Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
Elfter
Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
Zwölfter
Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Dreizehnter
Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
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